Archiv für Juli 2012

Drei Filme, die ich gerne sehen möchte.

Die hier im Kino aber entweder gar nicht oder viel zu kurz gezeigt wurden. Schnief!

Sharayet – Eine Liebe in Teheran

Man for a Day

Whore’s Glory

Das Rutschendrama und kein Ende

Es gibt Neues von der Soap-Opera „Warum dürfen Frauen nicht alle Rutschen benutzen“.

Zunächst bekam ich E-Mail-Post vom Geschäftsführer der Therme Erding. Er betonte, dass Frauen sich im Genitalbereich verletzen und damit auch ihre Fruchtbarkeit verlieren könnten. Anschließend rechnete er mir explizit vor, dass das Verletzungsrisiko von Frauen 8x höher sei, als das von Männern (66 Prozent der Beschwerden kommen von Frauen, diese stellen aber nur 20 Prozent der Rutschenden). Daher sei die Entscheidung in Absprache mit dem TÜV Süd gefallen. Sie habe nichts mit Frauenfeindlichkeit zu tun, sondern man sei besorgt um das Wohl der Frauen und besonders ihr (potentielles) Mutterglück.

Wer beim TÜV Süd hat nun eine diesbezügliche Kompetenz? Wie sich herausstellt, hat dort niemand eine geschlechterspezifische Empfehlung ausgesprochen! Tatsächlich wurde der Hinweis nun geändert zu

Für Frauen gesperrt (aus Sicherheitsgründen; bedingt durch die weibliche Anatomie).

Die Theorie, dass Wasser in die Gebärmutter eindringen und zu Unfruchtbarkeit führen konnte, hat sich ja schon vor langer Zeit in Luft aufgelöst. Wie genau es also zu Unfruchtbarkeit kommen könnte, ist weiter unklar – und erinnert an die Angst um die Fruchtbarkeit von Frauen beim Bau der ersten Eisenbahnen…

Während ich dies tippe habe ich nun noch einmal Post aus Erding erhalten. Es habe wirklich bereits „Verletzungen“ gegeben, außerdem wünsche man mir viel Erfolg mit der Gleichberechtigung in Deutschland. Außerhalb der Rutsche gäbe es da sicher noch viel Nachholbedarf.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Ich bezweifle nicht, dass es zu Verletzungen bei Frauen kam. Ich finde es aber fragwürdig, dass inzwischen wiederholt ignoriert wird, dass auch Männer zu Schaden kamen. Dies vor dem Hintergrund, dass Männer seltener Verletzungen melden. Und dass es zuerst gar hieß, von Männern hätte es noch keine einzige Beschwerde gegeben. Dann pauschal Frauen auszuschließen ist wieder einer dieser Fälle, bei dem das Kind mit dem Bade ausgekippt wird und dafür gibt es ein Wort: Sexismus. Auch wenn es wohlwollender Sexismus ist.

Wie können wir Arbeit gerecht bewerten?

Dass Arbeit von Frauen systematisch als weniger wichtig, weniger anstrengend und damit weniger wert eingeschätzt wird, ist leider nichts neues. Dabei gibt es immer wieder ganz einfache Punkte, an denen sich dies ändern ließe. Vor kurzem hatte ich dazu die Broschüre „Diskriminierungsfreie Leistungsentgelte (nach TVöD)“ (leider nur auf Papier vorliegend und hier zu bestellen) in den Händen, die die Kriterien aufzählt, die es bei der Einführung von leistungsbezogener Bezahlung im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen gilt. Fern des Leistungsbezugs sind die generellen Überlegungen aber auch auf viele andere Situationen übertragbar.

Es beginnt etwas problematisch mit dem Begriff der „objektiven Kriterien“, die mensch meines Erachtens besser „übertragbar“, „vergleichbar“, „spezifisch“ oder ganz einfach „gerecht“ nennen sollte. So wird abgeraten, die „Flexibilität“ als Maßstab leistungsbezogener Vergütung zu nehmen. Diese könnte „objektiv“ gemessen werden, gegenüber etwa Menschen mit Kindern ist sie aber kein gerechtes Kriterium. Schlecht zu messen ist dagegen die „Arbeitsmenge“, wenn ein Teil der Arbeitnehmer_innen im Home Office arbeitet und die „Überwachung“ erschwert ist.

Was gerade im geschlechtersensiblen Bewerten ganz wegfallen muss, ist das Messen von Geschlechterstereotypen, wie etwa „Durchsetzungsfähigkeit“. Hier hapert es gleich an mehreren Stellen, von unterschiedlicher Erziehung bis hin zu den Nachteilen, die zu „durchsetzungsfähige“ oder „maskuline“ Frauen meist erwarten.

Stattdessen sollten klare, konrete Vorgaben gegeben und gemessen werden. Statt ominöser „Kundenfreundlichkeit“ also: „x Anfragen jeweils innerhalb des Zeitraum y beantworten“ oder „Verfassen verständlicher Texte“. Bei der Vereinbarung von Leistungsbewertungen, an die sich die Broschüre richtet, müssen noch die Rahmenbedigungen geklärt sein – dass die Vorgaben etwa nur dann bewertet werden, wenn „die Krankheitstage weniger als x Tage betrugen“.

Für andere Kontexte ergibt sich daraus eine einfache Botschaft: Das Bullshit-Bingo sein lassen und ganz genau auf die Anforderungen des Jobs schauen!


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  • 分析的很透彻,很欣赏你的看法,学习了。 (If only this wasn't spam…) — tweeted 5 hours ago
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