Im Nebensatz hat Angela Merkel am Montag abend vermutlich endlich eine breite Öffnung der Ehe über „Mann und Frau“ hinaus ermöglicht, doch eine „Ehe für alle“ ist damit nicht automatisch gegeben. Je nach Gesetzestext werden intersexuelle Menschen ausgeschlossen, die in Deutschland nicht mehr zwangsläufig ein Geschlecht zugewiesen bekommen. Eine vermeidbare Situation, würden Gesetze rund ums Thema Geschlecht endlich durchdacht.
Wie Lena Schimmel gestern auf Twitter anmerkte, heißt es im Entwurf des Bundesrats von 2015:
Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.
Mit dieser Formulierung wird voausgesetzt, dass es zwei (oder mehr) Geschlechter gibt und Personen eines davon haben. Bereits 2013 wurde allerdings das Personenstandsgesetz (PStG) § 22 Fehlende Angaben um den folgenden Absatz ergänzt:
(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.
Dass die Änderung des Personenstandsrechts Intersexen gar nichts bringen könnte, hatten Betroffene nach der Änderung bereits kritisiert. Keinen Geschlechtseintrag zu haben könne Kinder stigmatisieren. so die Befürchtung. Die Gesetzesänderung beruhte auf der Empfehlung des Deutschen Ethikrates – die allerdings eine dritte Geschlechtskategorie vorsah sowie die Möglichkeit, Kindern kein Geschlecht zuzuweisen, bis sie sich selbst entschieden hätten. Anschließend, fast auf den Tag genau vier Jahre her, lehnten CDU/CSU und die FDP Oppositionsanträge ab, mit denen SPD, Grüne und Linke kosmetische Genitaloperationen an Kinder verbieten und die Praxis historisch aufarbeiten wollten – zwei Hauptforderungen der Intersexen-Bewegung.
Was also ist mit Personen, die keine Angabe zum Geschlecht machen können oder wollen? Damals merkte die taz an, es seien in der nächsten Legislaturperiode sicher einige Gesetze anzupassen, die bisher nur von Männern und Frauen sprachen. Nun sind wir am Ende dieser Periode angelangt und es wird deutlich, dass seither nichts passiert ist. Noch viel schlimmer: Wird der Gesetzestext so verabschiedet, wird ausgerechnet beim Schlagwort der Ehe für ALLE ein Teil der Bevölkerung vergessen. Da war die vorige Bezeichnung „Homo-Ehe“ noch deutlich ehrlicher. Die gibt es übrigens bereits seit neun Jahren in Deutschland, weil Teile des Transsexuellengesetzes wie Zwangsscheidungen nicht mehr angewendet werden dürfen. Auch hier wird seit 12 Jahren rund um das Thema Geschlecht nur stückchenweise und ohne Rücksicht auf Betroffene reformiert.
Dieses schrittweise, gern widersprüchliche Vorgehen ist umso ärgerlicher, weil es immer wieder um dieselben Menschenrechte wie Gleichbehandlung, körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung geht. Sie müssen wiederholt eingefordert werden, statt sie einmal universell umzusetzen und sich danach viele Probleme zu ersparen.
Aber was soll man erwarten, wenn eine Gesetzesänderung nur kommt, weil die Kanzlerin bei einem Medientalk eine Publikumsfrage beantwortet?
[PS: Neben dieser Kritik gibt es bei „Ehe für alle“ auch die Frage nach rechtlicher Absicherung polyamorer oder nicht-romantischer Beziehungen.]
[PPS 1.7.17: Der Ratgeber des Lesben- und Schwulenverbands weist darauf hin, dass verheirateten Frauen nicht automatisch beide als Eltern eingetragen werden, wenn sie ein Kind bekommen. Dagegen sind Männer automatisch Väter, wenn ihre Frau ein Kind bekommt, ungeachtet der biologischen Zeugung.]